Fahrlehrer Ausbildungszentrum Delmenhorst
Fahrlehrer werden, leicht gemacht!
Sie mögen Verantwortung und Flexibilität? Dann ist der Beruf des Fahrlehrers die perfekte Wahl.
Als Fahrlehrer haben Sie die Möglichkeit, zu einem sicherereren Straßenverkehr beizutragen indem Sie das Fahrverhalten Ihrer Schüler von Anfang an prägen und nachhaltig beeinflussen.
Mit dem Fahrlehrerlehrgang Klasse BE ( Autofahrlehrer) beginnt die Ausbildung zum Fahrlehrer. Der Fahrlehrerlehrgang BE ist der sogenannte „Grundkurs“, auf den die gesamte Ausbildung zum Fahrlehrer aufgebaut wird.
Die Ausbildungserlaubniss zur Ausbildung eines Fahrschülers wird „Fahrlehrererlaubnis“ genannt. Das entsprechende Dokument ist ein „Fahrlehrerschein“. Wenn Sie eine Fahrlehrerlizenz der Klasse BE besitzen, können Sie eine Fahrlehrerlizenz der Klassen A (Motorrad), CE (Lkw) und DE (Bus) erwerben. Darüber hinaus können Sie die Erlaubnis erwerben, Seminare zu geben und / oder eine eigene Fahrschule zu eröffnen.
Freuen Sie sich auf eine interessante Zeit in unserer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte in Delmenhorst.
Die Förderung der Ausbildung durch öffentliche Träger ist selbstverständlich möglich. Hier einige Beispiele :
Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter
Förderung durch „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“)
der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
die Deutsche Rentenversicherung (früher: LVA & BfA)
die Berufsgenossenschaften (BG)
Was Du mitbringen musst
Infos und Voraussetzungen für die Fahrlehrer-Ausbildung / den Grundlehrgang Klasse BE
Die Ausbildung zum Fahrlehrer beginnt immer mit Fahrlehrerkurs Kl. BE (Pkw Fahrlehrer). Dies ist der sogenannte „Grundlehrgang“, auf dem alles Weitere aufbaut. Die Erlaubnis zur Ausbildung von Fahrschülern heißt „Fahrlehrerlaubnis“. Das dazugehörige Dokument, ist der „Fahrlehrerschein“. Wenn Sie den Fahrlehrerschein Kl. BE erworben haben, können Sie anschließend noch die Fahrlehrerscheine der Klassen A (Motorrad), CE (Lkw) und DE (Bus) erwerben. Darüber hinaus können auch Seminarerlaubnisse und die Erlaubnis zum Eröffnen einer eigenen Fahrschule erworben werden.
Die Ausbildung beginnt immer mit dem Fahrlehrerkurs Kl. BE (Pkw Fahrlehrer). Dies ist der sogenannte „Grundlehrgang“, auf dem alles Weitere aufbaut. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Fahrlehrer werden zu können:
Mindestalter 21 Jahre
Körperliche und charakterliche Eignung
Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung (Abitur)
3 Jahre Besitz des Pkw-Führerscheins
Führerschein Klasse BE (dieser kann aber noch erworben werden)
Fachliche Eignung (§ 8 FahrlG)
Ausbildung zum Fahrlehrer Klassen BE (PKW und Anhänger)
Mindestalter: |
21 Jahre (Start der Ausbildung mit 20 Jahren möglich) |
Körperliche und geistige Voraussetzungen: | Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf Niveau der Fahrerlaubnisklasse CE |
Nachweise: | Einerweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) |
Berufsausbildung: | Eine Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder vergleichbare Ausbildung |
Sprachkenntnisse: | Deutsch in Wort und Schrift |
Führerschein: | mind. 3 Jahre vorhandene Fahrerlaubnis Führerschein Klasse B |
Ausbildung zum Fahrlehrer Klassen CE (LKW)
Mindestalter: |
21 Jahre (Start der Ausbildung mit 20 Jahren möglich) |
Körperliche und geistige Voraussetzungen: | Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf Niveau der Fahrerlaubnisklasse CE |
Nachweise: | Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) |
Berufsausbildung: | Vorbesitzt der BE Fahrlehrererlaubnis |
Sprachkenntnisse: | Deutsch in Wort und Schrift |
Führerschein: | mind. 2 Jahre vorhandene Fahrerlaubnis Führerschein Klasse CE oder ausreichend Praxisnachweis. |
Ausbildung: | 2 Monate / Teilzeit |
Ausbildung zum Fahrlehrer Klassen A, AM, A1, A2 (Motorrad)
Mindestalter: |
24 Jahre |
Körperliche und geistige Voraussetzungen: | Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf Niveau der Fahrerlaubnisklasse CE |
Nachweise: | Einerweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) |
Berufsausbildung: | Vorbesitzt der BE Fahrlerererlaubnis |
Sprachkenntnisse: | Deutsch in Wort und Schrift |
Führerschein: | mind. 2 Jahre vorhandene Fahrerlaubnis Führerschein Klasse A2 ebenfalls muss die Führerscheinklasse bis zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung vorhanden sein |
Ausbildung: | 1 Monat / Vollzeit |
Ausbildung zum Fahrlehrer Klassen D (Bus)
Mindestalter: |
21 Jahre (Start der Ausbildung mit 20 Jahren möglich) |
Körperliche und geistige Voraussetzungen: | Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf Niveau der Fahrerlaubnisklasse CE |
Nachweise: | Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) |
Berufsausbildung: | Vorbesitzt der BE Fahrlehrererlaubnis |
Sprachkenntnisse: | Deutsch in Wort und Schrift |
Führerschein: | mind. 2 Jahre vorhandene Fahrerlaubnis Führerschein Klasse D |
Ausbildung: | 2 Monate / Vollzeit (4 Wochen bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE) |
Fortbildung für Fahrlehrer nach §53
Pflichtfortbildung für Fahrlehrer:
Innerhalb von 4 Jahren sind regelmäßige Basisfortbildungstage Pflicht. Mindestens 3 aufeinander folgende Tage oder 4 einzelne Tage.
Tageskurse: 8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten
Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Tageskuse bzw. des Tageskurses.
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
Lehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer gemäß §16 FahrlG
Wie ist der Ablauf
Die Fahrlehrerausbildung Kl. BE (Grundlehrgang) findet unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Fahrlehrergesetzes statt und dauert 12 Monate (1 Jahr). Sie ist in drei Abschnitte unterteilt:
Phase 1: Einführung & Orientierung (1 Monat)
Der Einführungsmonat dient dazu den Aufbau der Fahrlehreraubildung und den organisatorischen Ablauf einer Fahrschule kennenlernen. Die erste und letzte Woche finden in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Die zweite und dritte Woche des Einführungsmonats werden in einer Ausbildungsfahrschule absolviert und gewähren erste Einblicke in die theoretische und praktische Fahrschulausbildung.
Phase 2: Theoretische Ausbildung und Hospitation (7 Monate)
Diese Phase beinhaltet die schulische Ausbildung in unserer FahrlehrerAusbildungsstätte. Bereits in diesem Ausbildungsabschnitt findet der erste Prüfungsteil, die fahrpraktische Prüfung Klasse BE, statt. Im 5. Monat wird die Ausbildung in der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte, für eine (einwöchige) Hospitationsphase in der Ausbildungsfahrschule unterbrochen. Damit soll das bis dahin erworbene theoretische Wissen mit den Ausbildungsabläufen in der Praxis abgeglichen werden.
Phase 3: Lehrpraktikum und Reflexion (4 Monate)
Im letzten Ausbildungsabschnitt findet das 4-monatige Praktikum in der Ausbildungsfahrschule statt. Dieses Praktikum wird im zweiten Monat durch einen zweitägigen Lehrgang (Reflexionstage) in der Fahrlehrerausbildungsstätte unterbrochen. Das Lehrpraktikum endet unmittelbar vor Abschluss der Ausbildung mit einem Reflexionsseminar von einer Woche in der Fahrlehrerausbildungsstätte.
Die Fahrlehrerprüfung
Die Fahrlehrerprüfung für die Grundfahrlehrprüfung BE besteht aus 3 Teilprüfungen
1. Teil - Fahrpraktische Prüfung
In der Verkehrsfachschule Wichmann in Delmenhorst wird in der ersten Phase Ihrer Fahrlehrerausbildung bereits die erste Prüfung abgelegt. In dieser Prüfung müssen Sie Ihre Fähigkeiten als Fahrer unter Beweis stellen, indem Sie in einer praktischen Fahrprüfung zeigen, dass Sie in der Lage sind, sicher, geschickt und umweltbewusst im Straßenverkehr zu agieren.
2. Teil - Fachkunde
Im Rahmen einer Fachkundeprüfung wird Ihr theoretisches Wissen, das Sie während des Lehrgangs erworben haben, überprüft. Diese Prüfung ist zweigeteilt, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung wird unmittelbar nach Abschluss des Lehrgangs in unseren Schulungsräumen durchgeführt, während die mündliche Prüfung in der Regel 2 bis 4 Wochen später stattfindet.
Nach erfolgreichem Bestehen sowohl der fahrpraktischen Prüfung als auch der Fachkundeprüfung erhalten Sie die „Anwärterbefugnis“. Damit sind Sie berechtigt, mit der zweiten Phase Ihrer Ausbildung in Ihrer Ausbildungsfahrschule zu beginnen.
3. Teil - Lehrproben
Nach Abschluss Ihres Praktikums absolvieren Sie die Lehrproben an Ihrer Ausbildungsfahrschule. In diesen Proben müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, theoretischen Unterricht für Fahrschüler zu gestalten und zu erteilen. Zusätzlich dazu demonstrieren Sie in einer praktischen Fahrstunde, dass Sie in der Lage sind, Fahrschüler in der praktischen Fahrerausbildung zu unterrichten und anzuleiten.
Sonstiges zur Fahrlehrerprüfung
Die Prüfungen finden immer in unserer Verkehrsfachschule statt
Jede Prüfung kann maximal 2 mal wiederholt werden.
Wir stellen Ihnen gerne die für die Fahrprobe benötigten Prüfungsfahrzeuge zur Verfügung, wobei eine Gebühr anfällt.
Finden Sie mit uns Ihre passende Fahrlehrerklasse!
Die Förderung ist durch diverse Träger möglich!
Fahrlehrer Ausbildungszentrum
Adresse
Weberstraße 1A/ 1B
27753 Delmenhorst
info@verkehrsfachschule-wichmann.de
Telefon
04221 59 26 439
Öffnungszeiten
Mo.-Do.: 10:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr