Fahrlehrer Ausbildungszentrum Delmenhorst

Fahrlehrer werden, leicht gemacht!

Sie mögen Verantwortung und Flexibilität? Dann ist der Beruf des Fahrlehrers die perfekte Wahl.

Als Fahrlehrer haben Sie die Möglichkeit, zu einem sicherereren Straßenverkehr beizutragen indem Sie das Fahrverhalten Ihrer Schüler von Anfang an prägen und nachhaltig beeinflussen.

Mit dem Fahrlehrerlehrgang Klasse BE ( Autofahrlehrer) beginnt die Ausbildung zum Fahrlehrer. Der Fahrlehrerlehrgang BE ist der sogenannte „Grundkurs“, auf den die gesamte Ausbildung zum Fahrlehrer aufgebaut wird.

Die Ausbildungserlaubniss zur Ausbildung eines Fahrschülers wird „Fahrlehrererlaubnis“ genannt. Das entsprechende Dokument ist ein „Fahrlehrerschein“. Wenn Sie eine Fahrlehrerlizenz der Klasse BE besitzen, können Sie eine Fahrlehrerlizenz der Klassen A (Motorrad), CE (Lkw) und DE (Bus) erwerben. Darüber hinaus können Sie die Erlaubnis erwerben, Seminare zu geben und / oder eine eigene Fahrschule zu eröffnen.

Freuen Sie sich auf eine interessante Zeit in unserer Fahrlehrer-Ausbildungsstätte in Delmenhorst. 

Die Förderung der Ausbildung durch öffentliche Träger ist selbstverständlich möglich. Hier einige Beispiele :

Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter

Förderung durch „Aufstiegs-BAföG“ (früher „Meister-BAföG“)

der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

die Deutsche Rentenversicherung (früher: LVA & BfA)

die Berufsgenossenschaften (BG)

Fahrlehrer sein – ein Beruf mit Zukunft

Der Führerschein ist heutzutage wichtiger denn je. Egal ob er aus Leidenschaft oder aus beruflichen Gründen erworben wird; Menschen werden heute und auch in Zukunft eine Fahrschule aufsuchen und die Dienste des Fahrlehrers in Anspruch nehmen. „Die Nachfrage nach Fahrlehrern ist sehr hoch. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind für Fahrlehrer außerordentlich gut!“ Dank technischer Innovationen entwickelt sich der Fahrlehrerberuf stetig weiter und vereint interessante wie verantwortungsvolle Aufgabenbereiche. Zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten sorgen für immer neue Herausforderungen und Aufgabenfelder – ob Verkehrssicherheitstrainer, Dozent für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern, ASFModerator, Mobilitäts- oder MPU-Berater – all dies sind spannende Tätigkeitsfelder, die Sie sich als Fahrlehrer erschließen können. Aufgrund des Nachwuchsmangels sind die beruflichen Chancen für qualifizierte Fahrlehrer hervorragend. Vor allem Frauen sind gefragt, denn nur ca. 10% der Fahrlehrer sind weiblich, bei den Fahrschülern sind es jedoch 50%. Sollten Sie eine häufig anzutreffende Fremdsprache wie Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch oder Spanisch beherrschen, haben Sie beste Chancen, sich als Fahrlehrer auf dem Arbeitsmarkt aufzustellen.

Der Alltag eines Fahrlehrers

Im Alltag besteht Ihre Arbeit hauptsächlich im Unterrichten und Organisieren. Sie müssen Ihren Schülern die erforderlichen Kenntnisse für das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr vermitteln, damit diese die Führerscheinprüfungen bestehen. Dabei unterrichten Sie im Unterrichtsraum und im bzw. am Fahrzeug, wobei Sie auch moderne Medien und Modelle nutzen. Sie organisieren den Theorieunterricht und die Fahrstunden für Ihre Fahrschüler, zeichnen die Fortschritte auf und entscheiden dann, ob ein Fahrschüler prüfungsreif ist. Sie melden Ihre Fahrschüler zur Prüfung an und begleiten diese bei der Prüfung bis zum Erhalt des Führerscheins. In kaum einem anderen Beruf können in so kurzer Zeit, so schnell messbare Erfolge herbeigeführt werden. Ihre Fahrschüler werden es Ihnen ewig danken, wenn Sie Ihnen dabei helfen, den Führerschein zu erlangen.

Der richtige Umgang mit Menschen

Der Umgang mit Menschen jeglicher Couleur, erfordert Einfühlungsvermögen und Agilität – vor allem im Kopf.Darüber hinaus bedarf es, neben einer guten pädagogischen Ausbildung, einiges an Kreativität und Freundlichkeit. Als Fahrlehrer haben Sie die Möglichkeit, Ihre Schüler nachhaltig in ihrem Fahrverhalten zu beeinflussen und somit zu einem sichereren Straßenverkehr beizutragen. Im Fahrlehrerberuf sind Teilzeitarbeit und eine verantwortungsvolle Position miteinander vereinbar – ein Faktor, der den Beruf besonders familienfreundlich macht. Wer Verantwortung und Flexibilität möchte, für den ist der Beruf des Fahrlehrers die perfekte Wahl.

Mit der Verkehrsfachschule Wichmann zum Fahrlehrer

Das Fahrlehrerausbildungszentrum Wichmann begleitet, Sie auf dem spannenden Weg, Fahrlehrer zu werden. Bevor Sie mit der Fahrlehrerausbildung beginnen, werden Sie ausführlich beraten, damit Sie genau wissen, was während der Ausbildung zum Fahrlehrer auf Sie zukommt und auf welche Dinge Sie insbesondere achten müssen. Wir klären mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung erfüllen, wie Ihr individueller Ausbildungsverlauf ist und welche Behördengänge zu erledigen sind.

Finden Sie Ihre passende Fahrlehrerklasse

Gemeinsam finden wir heraus, welche Fahrlehrerklassen für Sie am sinnvollsten und wie die dementsprechenden Ausbildungs-Inhalte sind. Aus dem festgelegten Ausbildungsplan ergibt sich für Sie, dann die individuelle Dauer Ihrer Ausbildung. Selbstverständlich erfahren Sie auch alles über die Kosten der Fahrlehrerausbildung und die verschiedenen, staatlichen Förderungsmöglichkeiten. Unser Ziel ist, dass Ihre Ausbildung reibungslos verläuft, damit Sie sich komplett auf Ihren Weg zum Fahrlehrer konzentrieren können. Freuen Sie sich auf eine interessante Zeit, in einer der professionellsten Fahrlehrerausbildungsstätten Deutschlands.

Was Du mitbringen musst

Infos und Voraussetzungen für die Fahrlehrer-Ausbildung / den Grundlehrgang Klasse BE

Die Ausbildung zum Fahrlehrer beginnt immer mit Fahrlehrerkurs Kl. BE (Pkw Fahrlehrer). Dies ist der sogenannte „Grundlehrgang“, auf dem alles Weitere aufbaut. Die Erlaubnis zur Ausbildung von Fahrschülern heißt „Fahrlehrerlaubnis“. Das dazugehörige Dokument, ist der „Fahrlehrerschein“. Wenn Sie den Fahrlehrerschein Kl. BE erworben haben, können Sie anschließend noch die Fahrlehrerscheine der Klassen A (Motorrad), CE (Lkw) und DE (Bus) erwerben. Darüber hinaus können auch Seminarerlaubnisse und die Erlaubnis zum Eröffnen einer eigenen Fahrschule erworben werden.

Die Ausbildung beginnt immer mit dem Fahrlehrerkurs Kl. BE (Pkw Fahrlehrer). Dies ist der sogenannte „Grundlehrgang“, auf dem alles Weitere aufbaut. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Fahrlehrer werden zu können:

Mindestalter 21 Jahre
Körperliche und charakterliche Eignung
Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung (Abitur)
3 Jahre Besitz des Pkw-Führerscheins
Führerschein Klasse BE (dieser kann aber noch erworben werden)
Fachliche Eignung (§ 8 FahrlG)

Ausbildung zum Fahrlehrer Klassen BE (PKW und Anhänger)
Mindestalter:
21 Jahre (Start der Ausbildung mit 20 Jahren möglich)
Körperliche und geistige Voraussetzungen: Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf Niveau der Fahrerlaubnisklasse CE 
Nachweise: Einerweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) 
Berufsausbildung: Eine Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder vergleichbare Ausbildung
Sprachkenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift
Führerschein: mind. 3 Jahre vorhandene Fahrerlaubnis Führerschein Klasse B
Ausbildung zum Fahrlehrer Klassen CE (LKW)
Mindestalter:
21 Jahre (Start der Ausbildung mit 20 Jahren möglich)
Körperliche und geistige Voraussetzungen: Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf Niveau der Fahrerlaubnisklasse CE 
Nachweise: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) 
Berufsausbildung: Vorbesitzt der BE Fahrlehrererlaubnis
Sprachkenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift
Führerschein: mind. 2 Jahre vorhandene Fahrerlaubnis Führerschein Klasse CE oder ausreichend Praxisnachweis.
Ausbildung: 2 Monate / Teilzeit
Ausbildung zum Fahrlehrer Klassen A, AM, A1, A2 (Motorrad)
Mindestalter:
24 Jahre 
Körperliche und geistige Voraussetzungen: Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf Niveau der Fahrerlaubnisklasse CE 
Nachweise: Einerweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) 
Berufsausbildung: Vorbesitzt der BE Fahrlerererlaubnis
Sprachkenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift
Führerschein: mind. 2 Jahre vorhandene Fahrerlaubnis Führerschein Klasse A2 ebenfalls muss die Führerscheinklasse bis zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung vorhanden sein
Ausbildung: 1 Monat / Vollzeit
Ausbildung zum Fahrlehrer Klassen D (Bus)
Mindestalter:
21 Jahre (Start der Ausbildung mit 20 Jahren möglich)
Körperliche und geistige Voraussetzungen: Ärztliches Zeugnis und augenärztliches Attest auf Niveau der Fahrerlaubnisklasse CE 
Nachweise: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (Punkteregister) 
Berufsausbildung: Vorbesitzt der BE Fahrlehrererlaubnis
Sprachkenntnisse: Deutsch in Wort und Schrift
Führerschein: mind. 2 Jahre vorhandene Fahrerlaubnis Führerschein Klasse D 
Ausbildung: 2 Monate / Vollzeit (4 Wochen bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE)
Fortbildung für Fahrlehrer nach §53

Pflichtfortbildung für Fahrlehrer:

Innerhalb von 4 Jahren sind regelmäßige Basisfortbildungstage Pflicht. Mindestens 3 aufeinander folgende Tage oder 4 einzelne Tage.

Tageskurse: 8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Tageskuse bzw. des Tageskurses.

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
Pflicht für alle Ausbildungsfahrlehrer: Mindestens eine eintägige Fortbildung innerhalb von 4 Jahren.
Eine Kombination mit der Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53 Abs.1 FahrlG ist möglich
 
Lehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer gemäß §16 FahrlG
Dieses fünftägige Ausbildungsseminar berechtigt Ausbildungsfahrlehrer dazu, Fahrlehreranwärter während Hospitationsphasen und Lehrpraktika zu betreuen.
Der Kurs berechtigt, nach erfolgreichem Abschulss und ausreichender Berufserfahrung, die Beantragung einer Ausbildungsfahrlehrererlaubnis mit welcher Sie in Ihrer Fahrschule, Fahrlehreranwärter in in Lehrpraktika bis hin zur Lehrprobe begleiten dürfen.
 
 
Voraussetzungen : 
Mind. 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre als Fahrlehrer Klasse B in Theorie und Praxis.
Fortbildungspflicht nach § 53 Absatz 3 FahrlG muss erfüllt sein.

Wie ist der Ablauf

Die Fahrlehrerausbildung Kl. BE (Grundlehrgang) findet unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Fahrlehrergesetzes statt und dauert 12 Monate (1 Jahr). Sie ist in drei Abschnitte unterteilt:

Phase 1: Einführung & Orientierung (1 Monat)

Der Einführungsmonat dient dazu den Aufbau der Fahrlehreraubildung und den organisatorischen Ablauf einer Fahrschule kennenlernen. Die erste und letzte Woche finden in der Fahrlehrerausbildungsstätte statt. Die zweite und dritte Woche des Einführungsmonats werden in einer Ausbildungsfahrschule absolviert und gewähren erste Einblicke in die theoretische und praktische Fahrschulausbildung.

Phase 2: Theoretische Ausbildung und Hospitation (7 Monate)

Diese Phase beinhaltet die schulische Ausbildung in unserer  FahrlehrerAusbildungsstätte. Bereits in diesem Ausbildungsabschnitt findet der erste Prüfungsteil, die fahrpraktische Prüfung Klasse BE, statt. Im 5. Monat wird die Ausbildung in der Fahrlehrer-Ausbildungsstätte, für eine (einwöchige) Hospitationsphase in der Ausbildungsfahrschule unterbrochen. Damit soll das bis dahin erworbene theoretische Wissen mit den Ausbildungsabläufen in der Praxis abgeglichen werden.

Phase 3: Lehrpraktikum und Reflexion (4 Monate)

Im letzten Ausbildungsabschnitt findet das 4-monatige Praktikum in der Ausbildungsfahrschule statt. Dieses Praktikum wird im zweiten Monat durch einen zweitägigen Lehrgang (Reflexionstage) in der Fahrlehrerausbildungsstätte unterbrochen. Das Lehrpraktikum endet unmittelbar vor Abschluss der Ausbildung mit einem Reflexionsseminar von einer Woche in der Fahrlehrerausbildungsstätte.

Die Fahrlehrerprüfung

Die Fahrlehrerprüfung für die Grundfahrlehrprüfung BE besteht aus 3 Teilprüfungen

1. Teil - Fahrpraktische Prüfung

In der Verkehrsfachschule Wichmann in Delmenhorst wird in der ersten Phase Ihrer Fahrlehrerausbildung bereits die erste Prüfung abgelegt. In dieser Prüfung müssen Sie Ihre Fähigkeiten als Fahrer unter Beweis stellen, indem Sie in einer praktischen Fahrprüfung zeigen, dass Sie in der Lage sind, sicher, geschickt und umweltbewusst im Straßenverkehr zu agieren.

2. Teil - Fachkunde

Im Rahmen einer Fachkundeprüfung wird Ihr theoretisches Wissen, das Sie während des Lehrgangs erworben haben, überprüft. Diese Prüfung ist zweigeteilt, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung wird unmittelbar nach Abschluss des Lehrgangs in unseren Schulungsräumen durchgeführt, während die mündliche Prüfung in der Regel 2 bis 4 Wochen später stattfindet.

Nach erfolgreichem Bestehen sowohl der fahrpraktischen Prüfung als auch der Fachkundeprüfung erhalten Sie die „Anwärterbefugnis“. Damit sind Sie berechtigt, mit der zweiten Phase Ihrer Ausbildung in Ihrer Ausbildungsfahrschule zu beginnen.

3. Teil - Lehrproben

Nach Abschluss Ihres Praktikums absolvieren Sie die Lehrproben an Ihrer Ausbildungsfahrschule. In diesen Proben müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, theoretischen Unterricht für Fahrschüler zu gestalten und zu erteilen. Zusätzlich dazu demonstrieren Sie in einer praktischen Fahrstunde, dass Sie in der Lage sind, Fahrschüler in der praktischen Fahrerausbildung zu unterrichten und anzuleiten.

Sonstiges zur Fahrlehrerprüfung

Die Prüfungen finden immer in unserer Verkehrsfachschule statt

Jede Prüfung kann maximal 2 mal wiederholt werden.

Wir stellen Ihnen gerne die für die Fahrprobe benötigten Prüfungsfahrzeuge zur Verfügung, wobei eine Gebühr anfällt.

 

Finden Sie mit uns Ihre passende Fahrlehrerklasse!

Gemeinsam finden wir heraus, welche Fahrlehrerklassen für Sie am sinnvollsten und wie die dementsprechenden Ausbildungs-Inhalte sind. Aus dem festgelegten Ausbildungsplan ergibt sich für Sie, dann die individuelle Dauer Ihrer Ausbildung. Selbstverständlich erfahren Sie auch alles über die Kosten der Fahrlehrerausbildung und die verschiedenen, staatlichen Förderungsmöglichkeiten. 
Unser Ziel ist, dass Ihre Ausbildung reibungslos verläuft, damit Sie sich komplett auf Ihren Weg zum Fahrlehrer konzentrieren können.
Unser Standort der Fahrlehrerausbildungsstätte befindet sich direkt am Bahnhof Delmenhorst und ist nur 5min. mit dem Pkw von der Autobahn A28 / A1 entfernt.

Die Förderung ist durch diverse Träger möglich!

Fahrlehrer Ausbildungszentrum

Adresse

Weberstraße 1A/ 1B
27753 Delmenhorst

Mail

info@verkehrsfachschule-wichmann.de

Telefon

04221 59 26 439

Öffnungszeiten

Mo.-Do.: 10:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr

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